Die Kulturraum Berlin gGmbH (KRB) arbeitet intensiv an einer nachhaltigen Lösung für den Erhalt des Atelierhauses in der Hobrechtstraße 31. Das Atelierhaus Hobrechtstraße, seit 1999 ein fester Bestandteil des Berliner Arbeitsraumprogramms, und Schaffensmittelpunkt von 27 professionellen bildenden Künstler*innen war bis zuletzt von auslaufenden Mietverträgen bedroht. Das Engagement der KRB zum nachhaltigen Erhalt räumlicher Infrastruktur für künstlerisches Arbeiten in Berlin zeigt nun trotz kritischer Haushaltskürzungen im Arbeitsraumprogramm erneut Erfolge. Das gibt dem akut bedrohten Atelierstandort erneut Grund zur Hoffnung.
Nachdem sich abzeichnete, dass die KRB als Hauptmieterin des Atelierhauses den zum 31.05.2025 auslaufenden Vertrag nicht verlängern könnte, ergibt sich aufgrund des unermüdlichen Engagements der Mitarbeitenden erstmals Grund aufzuatmen: Die produktive Zusammenarbeit mit den Eigentümern, die eine nachhaltige kulturelle Nutzung am Standort weiterhin ermöglichen wollen, sowie der konstruktive Austausch mit den Künstler*innen vor Ort, stimmen optimistisch, dass eine tragfähige Lösung gefunden wurde.
Bereits seit Aufhebung der Haushaltssperre Mitte Dezember 2024 setzt sich die KRB dafür ein, eine belastbare Übergangslösung zu erarbeiten. Hierfür konnte mittlerweile auch eine finanzielle Absicherung dargestellt werden, die zwar noch keine langfristige Garantie für das Atelierhaus verspricht, den Beteiligten jedoch ausreichend Zeit verschafft, eine langfristige Perspektive für den Standort zu entwickeln.
Dass diese Lösung nun zum Greifen nahe ist, ist für die KRB ein wichtiger Erfolg, denn im gesamten Jahr 2024 gab es trotz erfolgreicher Verhandlungen mit den Eigentümern keinen Handlungsspielraum, um eine Vertragsverlängerung umsetzen zu können. Monatelange Verzögerungen bei der Erteilung von Verpflichtungsermächtigungen, die die KRB braucht, um langfristige Mietverträge eingehen zu können und die sie bei der Senatsverwaltung für Gesellschaftlichen Zusammenhalt und diese wiederum bei der Finanzverwaltung beantragen muss, verunmöglichten eine Vertragsverlängerung. Zu Ende des Jahres 2024 trafen das Kerngeschäft der KRB – die Anmietung, der Ausbau sowie auch die Vergabe von künstlerischen Produktionsräumen – tiefgreifende Haushaltskürzungen.
Dass jetzt ein positiver Weg sichtbar wird, ist daher nicht nur ein Grund zur Freude, sondern auch ein Beweis für das unermüdliche Engagement der Mitarbeitenden gerade in diesen schwierigen Zeiten. Nach der kurzfristigen Rettung des Wohnateliers in der Manteuffelstraße unmittelbar vor Weihnachten 2024 zeigt die KRB damit erneut, dass für sie die Sicherung künstlerischer Arbeitsräume auch unter dem aktuellen Spardiktat oberste Priorität hat.
Dirk Förster, Geschäftsführung der KRB:
„Wir sind zuversichtlich, dass wir eine Lösung gefunden haben, die uns und auch den Künstler*innen am Standort Hobrechtstraße 31 genügend Zeit gibt, um gemeinsam eine langfristige Perspektive für den bedeutenden Atelierstandort zu erarbeiten. Unser Dank gilt den Künstler*innen, die sich für den Erhalt ihres Hauses engagiert haben und gleichermaßen den Eigentümern, denen eine kulturelle Nutzung ihres Objektes ein besonderes Anliegen ist. Nun gilt es die letzten Hürden zu nehmen, um diese Perspektive ganz offiziell verkünden zu können.”